Die meisten Freischaffenden, die in kreativen Berufen tätig sind, müssen sich irgendwann mit der Künstlersozialkasse (KSK) auseinandersetzen. In diesem Artikel erfahren Sie, was die KSK überhaupt ist und ob die Anmeldung als Freischaffender freiwillig ist.
Wofür steht KSK?
Die Frage „Wofür steht KSK“ ist nicht von jedem direkt beantwortbar. Die Künstlersozialkasse ist Teil der gesetzlichen Sozialkasse und dient Kulturschaffenden indem selbständige Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Sozialversicherung, d.h. in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, einen ähnlichen Schutz genießen wie Festangestellte, trotz der finanziellen Instabilität, die ihr Berufsfeld bietet.
Die KSK ist keine Versicherungsgesellschaft, sondern fungiert wie ein „Arbeitgeber“, indem sie wie bei einer Festanstellung, 50 % der Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Für Mitglieder besteht Wahlfreiheit beim Versicherungsanbieter.
Ermöglicht wird dies durch verschiedene Steuern und Zuschüsse. 20 % kommen vom Staat und 30 % aus der so genannten Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen gezahlt wird, die Kunst und Publizistik geschäftlich verwerten wie Musiklabel, Konzertveranstalter, Journalismus, Verlage, Rundfunk oder Orchester.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) spricht von einer Künstlersozialversicherungspflicht. Jeder selbständige freischaffende Künstler mit einem Jahresgewinn von mehr als 3900 Euro (325 Euro monatlich) muss in die Künstlersozialkasse eintreten. Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass die selbständige künstlerische Tätigkeit gewerblich ist, d.h. der Erzielung von Einnahmen dient und auf Dauer angelegt ist.
Die gleichen Leistungen wie bei Ihrer Krankenkasse
Sie sind völlig frei in der Wahl Ihrer Krankenkasse. Sie können also bei Ihrer bisherigen Krankenkasse bleiben. In diesem Fall brauchen Sie keine neue Chipkarte. Die Künstlersozialkasse verdoppelt Ihre Beiträge mit dem Arbeitgeberanteil und überweist sie an Ihre Krankenkasse.
Sie sind dann über die KSK krankenversichert, Ihre Krankenkasse bleibt aber Ansprechpartner und Leistungserbringer für Ihre Krankenkasse. Auch wenn Sie Mitglied der Künstlersozialkasse sind, werden
alle Leistungen wie Zuschüsse zu Beitragssätzen, Mutterschaftsgeld, Vorsorgeuntersuchungen usw. weiterhin von der von Ihnen gewählten gewählten gesetzlichen Krankenkasse erbracht.
Familienversicherung über die KSK
Als Mitglied der KSK können Sie auch Ihre Familienangehörigen, d.h. Ehepartner und Kinder, kostenlos mitversichern. Diese können dann die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Sie haben also die gleichen Leistungsansprüche wie in einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis. Ob Sie die kostenlose Familienversicherung in Anspruch nehmen können, entscheidet Ihre Krankenkasse, unabhängig von der Künstlersozialkasse.
Gesetzliche und private Krankenversicherung bei der KSK
Beides ist möglich: Gesetzlich krankenversichert oder privat krankenversichert. Da Sie als Mitglied der Künstlersozialkasse die freie Wahl zwischen den Krankenkassen haben, sollten Sie sich vor dieser Entscheidung gut informieren und gut vergleichen. Die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung sind teilweise erheblich und vor allem mit zunehmendem Alter überwiegen oft die Nachteile der privaten Krankenversicherung. Die Prämien steigen mit dem Alter deutlich an.
Ein wichtiger und grundlegender Unterschied ist, dass die Beiträge zur Künstlersozialkasse als Prozentsatz des jeweiligen Einkommens berechnet werden. Damit werden sie automatisch an die aktuelle Einkommenssituation angepasst. Bei der privaten Versicherung sind die Beiträge auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten festgeschrieben.
- Online Datenschutz: 5 Dinge, die Sie beachten sollten - 10. September 2024
- Die besten Apps für Produktivität im Jahr 2024 - 17. August 2024
- Tipps & Tricks: Wie man im hektischen Alltag zur Ruhe kommt - 17. August 2024