Risikolebensversicherung – Alle nützlichen Infos

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Risikolebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung, die in Österreich manchmal auch als Ablebeversicherung bezeichnet wird, zahlt im Todesfall nur einen im Voraus festgelegten Betrag aus. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung werden die Leistungen nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person vor dem im Vertrag festgelegten Ablaufdatum verstirbt. Aber warum sollten Sie Ihr eigenes Ableben absichern wollen?

Was auch immer der Grund für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist, in diesem Leitfaden finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Was genau deckt die Risikolebensversicherung ab?

Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen einer Kapitallebensversicherung, die ein anderer Name für eine Risikolebensversicherung ist, und einer Erbschaftsversicherung. Die Kapitallebensversicherung wird auch als Kapitalanlage genutzt, da sie für einen bestimmten Zeitraum gekauft wird und am Ende des Zeitraums in Form eines Pauschalbetrags oder in Form einer Rente ausgezahlt werden kann, hoffentlich mit einem Gewinn.

Im Gegensatz dazu ist eine Kapitallebensversicherung weit weniger kostspielig, zahlt aber nur im Todesfall und nur an die Hinterbliebenen aus. Daher wird sie hauptsächlich als Absicherung für die Hinterbliebenen und nicht als Geldanlage genutzt. Der Anspruch auf Leistungen und damit auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung kann erlöschen, wenn der Versicherte die Vertragslaufzeit überlebt.

Außerdem muss der Grund für den Abschluss der Versicherung unterschieden werden. Eine Risikolebensversicherung kann zum Beispiel dazu dienen, einen Kredit zu garantieren. In diesem Fall benötigt das kreditgebende Unternehmen eine Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer verstirbt, bevor er die Schulden zurückgezahlt hat.

Solche Kreditversicherungen werden oft als fallende Risikolebensversicherungen angelegt, wie mehrere Tests ergeben haben. Das bedeutet, dass am Ende umso weniger aus der laufenden Lebensversicherung entnommen wird, je größer der Teil des Kreditbetrags ist, der zuvor bezahlt wurde.

Die Risikolebensversicherung zur Begleichung einer Gebäudeschuld im Todesfall ist eine besondere Art dieser Kreditversicherung. Eine Risikolebensversicherung wird im Rahmen des Hausbaus oder des Hauskaufs abgeschlossen, um den ausstehenden Kreditsaldo im Ernstfall zu decken.

Bei dieser Vorgehensweise werden Ihre Hinterbliebenen, die mit Ihnen in Ihrem Haus wohnen, nicht durch die Schulden belastet oder können diese dank Ihrer Lebensversicherung tragen.

Es ist auch möglich, Ihre Kinder oder andere Hinterbliebene zu versichern, ohne Ihre Risikolebensversicherung an ein Darlehen zu knüpfen. Das im Voraus vereinbarte Sterbegeld wird dann an einen Begünstigten ausgezahlt, den Sie bereits festgelegt haben.

Wann sollte man eine Risikolebensversicherung abschließen?

Im Wesentlichen möchten wir in unserem Artikel klarstellen, dass Sie eine Risikolebensversicherung bis zu einer bestimmten Altersgrenze abschließen können, die oft zwischen 60 und 70 liegt. Wenn Sie jedoch eine Verpflichtung eingehen, z.B. wenn Sie heiraten, Kinder bekommen oder mit Ihrer Familie ein Haus kaufen, wird dieser Schutz sehr wichtig. Schließlich möchten Sie, dass Ihre Angehörigen auch nach Ihrem Tod schuldenfrei und finanziell abgesichert sind. Vor allem junge Familien gehören zu den häufigsten Versicherungsnehmern.

Aber in welchem Altersbereich ist eine Risikolebensversicherung oft sinnvoll? Sie sollten bedenken, dass mit zunehmendem Alter und schlechterem Gesundheitszustand Ihre jährlichen Raten steigen. Daher macht eine Sterbegeldversicherung oft schon ab einem Alter von 50 bis 60 Jahren mehr Sinn.

Risikolebensversicherung: Was sollten Sie beachten

Nutzen Sie einen Vergleich von Risikolebensversicherungen, um schnell die für Sie beste Versicherung zu finden. Andererseits ist es wichtig, einige grundlegende Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B.:

  • Arten von Risikolebensversicherungen (für Ehepaare, Familien oder Einzelpersonen).
  • Grund (Immobilienfinanzierung, Risikolebensversicherung für Kreditschutz oder Hinterbliebenenschutz) (Immobilienfinanzierung, Risikolebensversicherung für Kreditschutz oder Hinterbliebenenschutz)
  • Versicherter Betrag
  • das Alter des Versicherten
  • Laufzeit

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