Ab wann ist man Geschäftsfähig?

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Ab wann ist man Geschäftsfähig?

Der Abschluss von einem Mietvertrag, von einem Handyvertrag oder ein Business-Magazin im Abo. Alle diese Punkte haben eine Gemeinsamkeit, ein Abschluss ist rechtlich nur erlaubt, wenn die Geschäftsfähigkeit vorliegt. Die Geschäftsfähigkeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Wie diese Regelung aussieht, kann man nachfolgend erfahren.

Die rechtliche Geschäftsfähigkeit

Grundsätzlich ist die Geschäftsfähigkeit in Deutschland an ein Alter gebunden. So liegt dieses derzeit beim 18. Lebensjahr, was sich aus 104 BGB ergibt. Mit dem 18. Lebensjahr liegt die volle Geschäftsfähigkeit vor. Das bedeutet, es braucht für den Abschluss von einem Vertrag keine Zustimmung. Wie aufgrund dieser Formulierung erkennbar ist, gibt es nicht nur eine Form der Geschäftsfähigkeit. Vielmehr ist diese rechtlich gestuft. Mit dem 18. Lebensjahr liegt die volle Geschäftsfähigkeit vor. Es gibt aber auch eine beschränkte Geschäftsfähigkeit vor. Diese betrifft Kinder und Jugendliche in einem Alter von 7 und 18 jahren. Diese können Rechtsgeschäfte tätigen, die rechtliche Wirksamkeit setzt aber das Einverständnis der Erziehungsberechtigen voraus. Liegt das Einverständnis nicht vor und wird verweigert, ist der Vertrag unwirksam. In einem solchen Fall muss der Vertrag mit seinen Leistungen rückabgewickelt werden.

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit und die Ausnahme

Von dieser rechtlichen Regelung der beschränkten Geschäftsfähigkeit gibt es eine Ausnahme aus dem Gesetz. Und diese Ausnahme betrifft Schenkungen und Kaufverträge, die mit eigenem Geld von einem Kind oder Jugendlichen bezahlt werden. Nimmt ein beschränkt geschäftsfähiges Kind oder Jugendlicher ein Geschenk an, so bedarf dieses nicht der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Gleiches ist auch der Fall, wenn ein Kind oder ein jugendlicher mit eigenem Geld etwas kauft. Man spricht hier auch vom sogenannten Taschengeldgesetz basierend auf 110 BGB. Auch hier braucht es keine Zustimmung der Erziehungsbrechtigten zur Wirksamkeit von einem Kaufvertrag.

Sonderfall: Geschäftsunfähigkeit und die rechtliche Bedeutung

Wie deutlich wurde, ist die Geschäftsfähigkeit rechtlich gestuft in Deutschland. Dabei kann es auch eine Ausnahme geben. So kann es nämlich Fälle geben, in denen keine Geschäftsfähigkeit vorliegt und das unabhängig vom Alter. Man spricht hier rechtlich auch von eine Geschäftsunfähigkeit. Eine solche Geschäftsunfähigkeit liegt meist dann vor, wenn die betreffende Person eine psychische Erkrankung oder eine Behinderung aufweist.

Die Tragweite und Rolle der Betreuer

In diesen Fällen ist immer anzunehmen, dass die betreffende Person die Tragweite ihrer Entscheidungen nicht abschätzen kann. Die Geschäftsunfähigkeit soll damit eine Schutzfunktion sein. Ob eine Person nicht mehr geschäftsfähig ist, kann nur von einem Gericht nach Prüfung und Anhörung festgestellt werden. Das Gericht legt dabei dann auch fest, in welchem Umfang die Geschäftsunfähigkeit vorliegt. Zudem wird von einem Gericht auch ein Betreuer als rechtlicher Vertreter berufen. Das kann ein Familienangehöriger oder ein externer Betreuer sein.

Ausnahme die es gibt

Alle rechtlichen Entscheidungen dürfen dann nur von einem Betreuer abgeschlossen werden. Die Entscheidung hat sich aber am Willen des Betroffenen zu orientieren. Auch hier gibt es eine Ausnahme, so greift auch hier das bereits erwähnte Taschengeldgesetz. Die Geschäftsfähigkeit und die Betreuung wird stetig vom Gericht überprüft und kann auch wieder aufgehoben werden. Wie damit deutlich wird ist die Frage der Geschäftsfähigkeit sehr komplex in der rechtlichen Ausgestaltung. Und lässt sich nicht in einem Satz beantworten, sondern hängt immer vom Einzelfall ab.

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