Kommt es innerhalb der Familie zu einem Todesfall, ist das meist nicht nur sehr emotional, sondern auch mit vielen Fragen verbunden. So zum Beispiel wenn es um das Erbe geht und die Wohnungsauflösung Berlin von einem bestehenden Haushalt. Ist man in der Erbfolge und möchte man das Erbe ausschlagen, verliert man damit jeden Anspruch auf das Erbe. Das gilt auch für den sogenannten Pflichtteilanspruch. Mit dem Erbe ausschlagen gehen alle Rechte und Pflichten, auf andere Erben gemäß der Erbfolge oder auf den Staat über. Letzteres ist der Fall, wenn es keine weiteren Erben mehr gibt. Damit wird aber auch deutlich, Erbe ausschlagen und sich trotzdem um die Auflösung der Wohnung zu kümmern, geht aus rechtlichen Gründen nicht.
Erbe: Man muss sich entscheiden
Spielt man mit dem Gedanken das Erbe auszuschlagen, so hat man dazu binnen sechs Wochen Zeit. Maßgabe bei der Frist ist die Kenntnis vom Tod des Erblassers. Innerhalb der Frist muss man gegenüber dem Nachlassgericht wahlweise die Annahme vom Erbe oder das ausschlagen erklären. Ist man sich unsicher hinsichtlich dem Erbe, zum Beispiel wenn es um Schulden geht oder um die Auflösung vom Haushalt, gibt es eine Alternative. So gibt es die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Nachlassverwaltung. Diese kann man beim Nachlassgericht beantragen. Ein Erbe kann mit einem Vermögen verbunden sein, aber auch mit Schulden. Zudem kann ein Erbe immer auch mit Kosten verbunden sein, sei es für die Beerdigung oder natürlich auch für die Auflösung einer Wohnung. Schnell können hier mehrere tausend Euro an Kosten entstehen.
Alternative beim Erbe ausschlagen
Entscheidet man sich für das Erbe und schlägt dieses nicht, übernimmt man alle Rechte und Pflichten. Bei mehreren Erben, verteilen sich die Rechte und Pflichten. Dazu kann auch die Übernahme der Schulden und Kosten gehören. Durch die Nachlassverwaltung kann man dieses verhindern. Im Rahmen der Nachlassverwaltung, prüft der Nachlassverwalter das vorhandene Vermögen und kümmert sich um die Deckung der Schulden und Kosten. Ist eine Kostendeckung aufgrund der Höhe nicht möglich, gibt es noch die Möglichkeit von einem Nachlassinsolvenzverfahren. Entscheidet man sich für die Nachlassverwaltung, kümmert sich der Nachlassverwalter auch um die Auflösung der Wohnung. Dazu gehört auch die Verwertung der Vermögenswerte in der Wohnung. Mit Ausnahme von persönlichen Gegenständen des Erblassers, wird man nur begrenzt einen Zugriff auf eventuell vorhandene Vermögenswerte haben.
Wohnung auflösen bei Übernahme vom Erbe
Selbst um die Wohnung aufzulösen, muss man sich als Erbe nur dann kümmern, wenn die Annahme vom Erbe erfolgt. Ob man sich alleine um das Auflösen des Haushaltes kümmern kann, hängt davon ab, ob eine Erbengemeinschaft mit mehreren Erben besteht. Ist das der Fall, muss in allen Fragen, wie zum Beispiel die Beauftragung von einem Räumungsunternehmen, Einigkeit bestehen. Unabhängig davon, empfiehlt sich immer die Einholung von Angeboten. Dabei sollte man auch prüfen, ob eine Verwertung von Gegenständen in der Wohnung möglich. Ob nur ein guter Fernseher, Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände, können verwertet werden. Eine Verwertung hat den Vorteil, dass dadurch nicht nur die Kosten sich reduzieren können. Sondern es mindert auch die Menge an Sperrmüll und reduziert den Aufwand bei der Räumung. Letztlich ist mit einem Räumungsunternehmen die besenreine Räumung möglich.
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