Thailand gehört zu den beliebtesten Urlaubszielen der Europäer in Südostasien. Die meisten europäischen Urlauber kommen um die Weihnachtszeit nach Thailand. Hauptziel der europäischen Urlauber sind die Strände und die Barstraßen in den Touristenhochburgen Thailands. Deutsche Urlauber hatten 2019 am gesamten Touristenaufkommen in Thailand einen Anteil von 2,5 Prozent.
Viele Europäer schätzen es aber auch in ihrem meist mehrwöchigen Thailand Urlaub das Inland zu erkunden. Thailand hält für europäische Touristen viele eher unbekannte Ziele bereit. Gebucht werden können in Thailand von den Touristen auch Mietwagen. Mit diesen Mietwagen ist es Touristen möglich das Inland zu erkunden und auch auf vielen der kleineren Inseln herumzufahren. Ein Mietwagen ist eine gute Alternative. Allerdings gibt es bei der Mietwagenbuchung einiges zu beachten.
Mietwagen mieten – mit welchem Führerschein
Wenn Sie in Thailand mit einem Mietwagen die Küste oder das Inland erkunden möchten, sollten Sie den Mietwagen bereits vor Reiseantritt buchen. In Thailand sind internationale Mietwagenfirmen ansässig. Diese bieten Mietwagen der Luxusklasse und kleine Mietwagen an. Vor Reiseantritt sollten Sie sich natürlich darüber informieren, ob Sie mit dem Führerschein, der sich in Ihrem Besitz befindet, in Thailand ein Fahrzeug führen bzw. einen Mietwagen buchen können.
Zunächst einmal gilt: Haben Sie nur einen europäischen Führerschein, können Sie in Thailand keinen Mietwagen mieten. Jedenfalls nicht, wenn Sie nur diesen Führerschein besitzen. Seit dem 1. Mai 2021 dürfen Urlauber in Thailand nur Inhaber eines Internationalen Führerscheins gemäß dem Wiener Übereinkommen aus dem Jahr 1968, in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen europäischen Führerschein einen Mietwagen fahren bzw. buchen.
Alternativ ist natürlich die thailändische Fahrerlaubnis dafür gültig. Allein der internationale Führerschein gemäß dem Internationalen Abkommen von 1926 ist seit dem 1. Mai 2021 nicht mehr ausreichend.
Alter entscheidend – von Person und Führerschein
Ob Sie letztlich mit dem internationalen Führerschein in Thailand einen Mietwagen fahren dürfen, hängt auch vom Alter ab. In Thailand gilt die Regel, dass unter 21-jährigen kaum ein Fahrzeug vermietet wird. Je nach Mietwagenfirma liegt das Mindestalter oft sogar bei 23 oder 25 Jahren. Das bedeutet, selbst wer 18 Jahre alt ist und in Deutschland bereits ein Fahrzeug führen darf, muss davon ausgehen, dass er im Urlaub in Thailand keinen Mietwagen buchen darf.
Doch nicht nur das Alter der Person, die einen Mietwagen buchen bzw. fahren möchte, ist in Thailand entscheidend, ob es zu einem Vertragsabschluss zwischen Urlauber und Mietwagenfirma kommt. Als weitere Voraussetzung haben die thailändischen Behörden festverankert bei den Regeln, dass der Führerschein selbst mindestens ein Jahr alt sein muss. Sie als potenzieller Kunde einer Mietwagenfirma in Thailand müssen zudem die Führerschein-Probezeit überstanden haben.
Unfall in Thailand – was nun?
Das Vertrauen in jüngere Fahrer ist in Thailand grundsätzlich gering. Aus diesem Grund werden jüngere Mieter eines Mietwagens von vielen Mietwagenfirmen mit einer zusätzlichen Gebühr belegt. Kommt es zu einem Unfall auf thailändischen Straßen, liegt es nicht am KFZ-Gutachter, wer an dem Unfall schuldig ist.
Auch wenn Urlauber in Thailand dank guter Versicherungspakete für die Mietwagen gut versichert sind, muss man hier gute Nerven haben und aufpassen. In der Regel zahlt derjenige, der das größere Fahrzeug hat. Bei Auto gegen Motorrad oder Moped bedeutet das, dass der Autofahrer normalerweise den Schaden zahlt.
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